KARL HUGO verpflichtet sich zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Nachhaltigkeit ist für uns kein isoliertes Ziel, sondern ein gemeinsamer Weg – nur durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern, insbesondere unseren Lieferanten, können wir unsere ambitionierten Ziele erreichen.
Unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit basiert auf den Werten Transparenz, Vertrauen, Respekt und offener Kommunikation. Diese Grundsätze prägen unser tägliches Handeln und bilden die Basis für eine langfristige, faire und zukunftsorientierte Geschäftsbeziehung.
Mit diesem Lieferantenkodex möchten wir unsere Erwartungen an eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit klar und nachvollziehbar darstellen. Wir freuen uns auf die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen.
ZWECK
Ziel dieses Lieferantenkodex ist es, die grundlegenden Anforderungen und Erwartungen von KARL HUGO an seine Lieferanten klar zu definieren und transparent zu kommunizieren. Diese beziehen sich insbesondere auf die Bereiche ethisches Verhalten, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie Verantwortung innerhalb der Lieferkette. Der Kodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen und soll dazu beitragen, eine gemeinsame Grundlage für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu schaffen.
ANWENDBARKEIT
Dieser Lieferantenkodex stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen KARL HUGO und allen Lieferanten sowie Dienstleistungspartnern dar, die Waren oder Services für das Unternehmen erbringen. Er gilt unabhängig von Art und Umfang der Geschäftsbeziehung gleichermaßen für alle Lieferanten, unabhängig davon, ob es sich um die Lieferung von Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen handelt.
Die Anforderungen dieses Kodex gelten ebenfalls für alle Mutter- und Tochtergesellschaften der Lieferanten sowie für deren Mitarbeitende und bevollmächtigte Vertreter.
KARL HUGO erwartet zudem, dass seine Lieferanten die in diesem Kodex definierten Prinzipien und Anforderungen auch an ihre eigenen Geschäftspartner entlang der Lieferkette weitergeben. Ziel ist es, die Einhaltung dieser Standards über die gesamte Lieferkette hinweg sicherzustellen.
1. ETHISCHES GESCHÄFTSVERHALTEN
Gesetzestreue
KARL HUGO erwartet von allen Lieferanten die uneingeschränkte Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Vorschriften und behördlicher Auflagen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Dies umfasst unter anderem:
- die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung strenger Arbeitsstandards sowie die Verpflichtung zu einer ethischen und rechtskonformen Geschäftspraxis,
- die Beachtung von Embargos, Sanktionen und sonstigen handelsrechtlichen Beschränkungen, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, nationalen Behörden oder anderen supranationalen Organisationen verhängt wurden,
- die Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Bedingungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit KARL HUGO,
- sowie das Vorliegen aller gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Lizenzen, Registrierungen, Zulassungen, Inspektionen und zugehörigen Nachweise.
Die konsequente Befolgung dieser Anforderungen ist Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit mit KARL HUGO.
Integrität/ Bestechung und Vorteilnahme
KARL HUGO verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung. Entsprechend wird von allen Lieferanten erwartet, dass sie sich strikt an diesen Grundsatz halten und weder direkt noch indirekt in irgendeiner Form bestechliche Handlungen oder korrupte Praktiken dulden, unterstützen oder selbst vornehmen.
Es dürfen keine Geschenke, Zahlungen, Gefälligkeiten oder sonstigen Vorteile angeboten, gewährt oder angenommen werden, wenn dadurch – tatsächlich oder dem Anschein nach – eine unangemessene Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen entsteht oder entstehen könnte.
Angemessene und im geschäftlichen Kontext übliche Einladungen, Bewirtungen oder kleine Geschenke sind zulässig, sofern:
- sie verhältnismäßig und sozial angemessen sind,
- sie nicht regelmäßig erfolgen,
- keine Gegenleistung erwartet wird und
- kein Eindruck von Unangemessenheit oder Beeinflussung entsteht.
Darüber hinaus sind Interessenskonflikte zu vermeiden, bei denen persönliche oder wirtschaftliche Interessen eines Lieferanten oder seiner Mitarbeitenden in Widerspruch zu den Interessen von KARL HUGO stehen könnten. Solche Situationen sind offenzulegen und transparent zu behandeln, sobald sie erkennbar werden.
Fairer Wettbewerb
KARL HUGO erwartet von seinen Lieferanten die uneingeschränkte Einhaltung der geltenden Wettbewerbs-, Kartell- und Fair-Trade-Gesetze, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Lieferanten verpflichten sich, den Grundsätzen des rechtmäßigen und freien Wettbewerbs zu folgen und unternehmerisch so zu handeln, dass Offenheit, Transparenz sowie Zuverlässigkeit und Integrität gewahrt bleiben.
Insbesondere dürfen Lieferanten keine wettbewerbswidrigen Absprachen oder Verhaltensweisen eingehen, wie z. B.:
- illegale Preisabsprachen,
- Markt- oder Kundenzuteilungen,
- Produktions- oder Liefermengenbeschränkungen,
- oder andere unzulässige restriktive Praktiken entlang der Liefer- oder Vertriebskette.
KARL HUGO erwartet ein faires, transparentes und gesetzeskonformes Marktverhalten, das auf Vertrauen und verantwortungsvoller Geschäftspraxis basiert.
Vertraulichkeit & Datenschutz
Lieferanten von KARL HUGO sind verpflichtet, vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung anvertraut werden, mit größter Sorgfalt zu behandeln und angemessen vor Missbrauch, Verlust, unbefugtem Zugriff oder Offenlegung zu schützen.
Alle vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich an jene Personen innerhalb der eigenen Organisation weitergegeben werden, die diese Informationen unbedingt zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KARL HUGO und im Einklang mit den geltenden Gesetzen zulässig.
Die Lieferanten verpflichten sich, insbesondere:
- sämtliche Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten,
- technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen,
- und die Vertraulichkeit aller nicht-öffentlichen geschäftlichen Informationen von KARL HUGO dauerhaft zu wahren.
Dies gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
2. SOZIALE VERANTWORTUNG
Ausschluss von Zwangsarbeit
KARL HUGO lehnt jede Form von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen entschieden ab. Die Lieferanten verpflichten sich, sicherzustellen, dass alle Arbeitsverhältnisse freiwillig und ohne Androhung von Strafe, Gewalt oder anderen Zwangsmaßnahmen eingegangen und fortgeführt werden.
Mitarbeitende müssen jederzeit das Recht haben, das Arbeitsverhältnis frei und ohne Repressalien zu beenden, unter Einhaltung einer angemessenen Frist gemäß den geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen.
Zwangsarbeit jeglicher Art – einschließlich Schuldknechtschaft, unfreiwillige Gefängnisarbeit, Menschenhandel oder jegliche Form der Arbeitsausbeutung – ist strikt untersagt und mit den Grundwerten von KARL HUGO unvereinbar.
Verbot von Kinderarbeit
KARL HUGO toleriert unter keinen Umständen den Einsatz von Kinderarbeit – weder in der eigenen Lieferkette noch in vorgelagerten Produktionsstufen.
Die Lieferanten verpflichten sich, in allen Phasen der Produktion die einschlägigen Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten, insbesondere die ILO-Konvention Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. Demnach dürfen Kinder unter 15 Jahren keinesfalls beschäftigt werden, unabhängig von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.
Zudem darf das Alter der beschäftigten Personen nicht unter dem Alter liegen, in dem am Ort der Beschäftigung die Schulpflicht endet. Jugendliche über dem Mindestalter dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn ihre Tätigkeit weder ihre Gesundheit noch ihre Sicherheit gefährdet und sie ihnen den Schulbesuch oder die berufliche Ausbildung nicht erschwert.
Faire Entlohnung
KARL HUGO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie ihren Mitarbeitenden eine faire, transparente und gesetzeskonforme Vergütung zahlen. Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden sowie für Überstunden muss mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Überstunden sind gesondert zu vergüten und müssen mindestens mit dem regulären Stundensatz oder darüber hinaus abgegolten werden.
Darüber hinaus sind den Mitarbeitenden alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen und Zusatzleistungen zu gewähren. Die Lieferanten stellen sicher, dass die Beschäftigten klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten, einschließlich etwaiger Abzüge und Zuschläge.
Faire Arbeitszeiten
KARL HUGO erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung gesetzlich zulässiger Arbeitszeiten sowie der gegebenenfalls geltenden branchenüblichen Standards. Die reguläre tägliche und wöchentliche Arbeitszeit darf die jeweils gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis geleistet werden, klar geregelt sind und unter angemessenen Bedingungen erfolgen. Zudem müssen sie entsprechend den gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben gesondert vergütet werden.
Die Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ausreichende Ruhezeiten zwischen den Schichten sowie regelmäßige freie Tage zu gewähren, um deren Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden zu schützen.
Vereinigungsfreiheit
KARL HUGO respektiert das Recht aller Mitarbeitenden, sich frei zu organisieren.
Die Lieferanten verpflichten sich, dieses Recht vollumfänglich zu achten und sicherzustellen, dass keine Mitarbeitenden wegen der Ausübung dieser Rechte benachteiligt, diskriminiert oder in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt werden.
Diskriminierungsverbot
KARL HUGO verpflichtet sich zur Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Überzeugung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale ist unzulässig – es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist durch die Tätigkeit sachlich gerechtfertigt.
Die persönliche Würde, Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu achten und zu wahren. Die Lieferanten haben sicherzustellen, dass in ihren Betrieben ein respektvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld herrscht, das frei von Belästigung, Mobbing oder anderen Formen entwürdigender Behandlung ist.
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Lieferanten von KARL HUGO sind verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Dazu zählen die Einführung geeigneter Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzsysteme, die Vorsorgemaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsrisiken umfassen.
Die Beschäftigten sind regelmäßig über geltende Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Gefährdungen zu informieren und entsprechend zu schulen. Darüber hinaus ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen jederzeit sicherzustellen.
Umgang mit Konfliktmaterialien
KARL HUGO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie bei der Beschaffung von Rohstoffen wie Zinn, Tantal, Wolfram, Gold und Kobalt keine Materialien verwenden, die zur Finanzierung bewaffneter Konflikte, zu Menschenrechtsverletzungen oder zu anderen schwerwiegenden Verstößen beitragen.
Die Lieferanten verpflichten sich, Prozesse gemäß den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu etablieren und anzuwenden. Ziel ist es, Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette zu gewährleisten und einen verantwortungsvollen Rohstoffbezug zu fördern.
3. ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG
KARL HUGO verpflichtet sich zum Schutz der Umwelt und erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich ebenfalls aktiv für den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen einsetzen. Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen.
Emissionen
Lieferanten sind angehalten, alle Arten von Emissionen – darunter Luftschadstoffe, Lärm, Treibhausgase oder andere betriebsbedingte Emissionen – zu überwachen und durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich zu reduzieren.
Abfallmanagement und Gefahrenstoffe
Ein systematisches Abfallmanagement ist einzuführen, um Abfälle zu identifizieren, zu minimieren, fachgerecht zu behandeln und möglichst zu recyceln. Insbesondere gefährliche Stoffe und Chemikalien sind so zu handhaben, dass bei Lagerung, Transport, Verwendung, Recycling oder Entsorgung keine Gefahr für Mensch oder Umwelt entsteht.
Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen
Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie Wasser, Energie oder Rohstoffen ist im gesamten Produktionsprozess zu optimieren und möglichst gering zu halten. Dazu gehören:
- die Änderung von Produktions- und Wartungsprozessen,
- der Einsatz alternativer Materialien,
- Kreislaufwirtschaftsansätze wie Wiederverwendung und Recycling.
Energieverbrauch/-effizienz
Der Energieverbrauch ist systematisch zu erfassen, zu überwachen und zu dokumentieren. Lieferanten sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen einsetzen, um die Energieeffizienz zu steigern und den Verbrauch nachhaltig zu reduzieren.