Seit dem 1. Juni 2026 setzt KARL HUGO die neue Regelung zu den steuerfreien freiwilligen Überstunden im Unternehmen um. Damit erhalten Vollzeitbeschäftigte die Möglichkeit, bis zu 240 freiwillige Überstunden pro Jahr komplett steuerfrei vergütet zu bekommen.
Für KARL HUGO ist diese Regelung mehr als eine gesetzliche Neuerung. Sie bietet unseren Mitarbeitern einen konkreten finanziellen Vorteil und stärkt zugleich unsere Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit als Unternehmen.Nach der internen Vorstellung des neuen Systems Ende Mai haben alle Mitarbeiter, die dafür infrage kamen, die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Heute können damit über 40 Mitarbeiter bei KARL HUGO von den steuerfreien freiwilligen Überstunden profitieren!
Gerade in der ostbelgischen Eifel, nahe der luxemburgischen Grenze, ist diese Möglichkeit ein starkes Signal für attraktive Arbeit in der Region. Wer vor Ort arbeitet, kurze Wege hat und dank steuerfreier Überstunden mehr verdienen kann, profitiert doppelt: finanziell und in Sachen Lebensqualität.
Mit der schnellen Umsetzung zeigt KARL HUGO einmal mehr, dass wir als moderner Arbeitgeber konkrete Lösungen anbieten. Für unsere Mitarbeiter, für unser Unternehmen und für unsere Kunden.
Erfahren Sie mehr zu dem Thema in unserem Blogartikel.